der Kunststiftung Baden-Württemberg

Ausschreibung

Ausland

Bereich: Verschiedene

IFA-Ausstellungsförderung für deutsche Künstler- Ausstellungen in Deutschland lebender Künstler im Ausland
 

Ausstellungsvorhaben zeitgenössischer in Deutschland lebender Künstlerinnen und Künstler im Ausland oder ihre Beteiligung an internationalen Biennalen können unter bestimmten Voraussetzungen durch das Institut für Auslandsbeziehungen gefördert werden. Bei der Planung dieser Vorhaben kann das Institut für Auslandsbeziehungen keine Vermittlungsrolle übernehmen. Anträge auf finanzielle Unterstützung in den Bereichen Transport, Versicherung oder Fahrtkosten mit Finanzierungsplan, Kostenvoranschlägen, Einladung der ausstellenden Institution sowie Biographie und Abbildungsmaterial müssen fristgemäß beim Institut für Auslandsbeziehungen eingehen. 

Information

Die folgenden Einzelheiten zur Bewerbung und das Antragsformular stehen zum Herunterladen bereit: • Merkblatt (PDF) • Antragsformular (RTF) 

Förderungsgrundsätze

1. Geleistet werden können finanzielle Beiträge zu Transport, Versicherung, Reise- und Aufenthaltskosten der Künstler, sowie zu Mietkosten für technische Geräte, die für die Ausstellungspräsentation benötigt werden.

2. Der Ausschuss tagt zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst). Anträge müssen dem Institut für Auslandsbeziehungen bis zum 31. Januar oder 15. August vorliegen (gültig ist der Poststempel). Anträge die nach der deadline eingereicht werden, können leider nicht berücksichtigt werden.

3. Die eingereichten Anträge werden einer Fachjury vorgelegt. Über eine Förderung wird auch unter Berücksichtigung der für diesen Zweck verfügbaren ifa-Haushaltsmittel und in Relation zu anderen Anträgen entschieden.

4. Die getroffene Entscheidung wird nicht begründet. Abgelehnte Anträge können nicht noch einmal eingereicht werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

5. Eine bereits vor der Bewilligung begonnene Ausstellung kann nachträglich nicht mehr gefördert werden. Kosten die vor der Bewilligung angefallen sind, können nachträglich nicht mehr gefördert werden.

6. Bei Künstlern die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist eine Ausstellungsförderung im Heimatland unzulässig

7. Ausstellungsprojekte von Studenten können nicht gefördert werden (Studenten wird empfohlen sich an den DAAD zu wenden).

8. Bei der Durchführung eines Projektes können nur solche Ausgaben aus Fördermitteln getätigt werden, die mit den allgemeinen Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung in Einklang stehen (siehe www.gesetze-im-internet.de/bho).

9. Eine finanzielle Förderung sowohl durch das Auswärtige Amt, das Goethe-Institut und das Institut für Auslandsbeziehungen ist aus haushaltsrechtlichen Gründen unzulässig.

10. Antragsunterlagen werden nicht zurückgeschickt. Zusätzlich eingereichte Materialien werden nur zurückgesandt, sofern dies kein außerordentlichen Aufwand verursacht. 

Förderungsvoraussetzungen

1. Hoher Qualitätsstandard des künstlerischen Projektvorhabens.

2. Einladung/Nachfrage durch eine bedeutende ausländische Ausstellungsinstitution (keine kommerzielle Ausstellungsinstitution / Privatgalerie). Das Projektvorhaben darf nicht im kommerziellen Rahmen realisiert werden

4. Das Ausstellungsprojekt muss eindeutig  als ein Beitrag der deutschen Kulturszene im Rahmen Auswärtiger Kulturpolitik erkennbar sein.

5. Nennenswerte Eigenleistungen durch die veranstaltende ausländische Institution.

6. Mit der Antragstellung gelten die im Merkblatt aufgeführten Förderungsgrundsätze und -voraussetzungen als akzeptiert. 

Erforderliche Antragsunterlagen

1. Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular.

2. Bildmaterial in gedruckter Form (wie Kataloge, Fotos o.ä.) über das zu fördernde Projekt, sowie über vorherige künstlerische Arbeiten. (Anschauungsmaterial auf CD oder DVD kann nicht berücksichtigt werden).

3. Je 3 Vergleichsangebote für Flug- und Transportkosten, sowie ggf. für Mietkosten für technische Geräte zur Präsentation der Ausstellung.

4. Lebensläufe aller Künstler/innen für die Förderung beantragt wird

5. Schriftliche Einladung der ausländischen Ausstellungsinstitution.

6. Schriftliche Informationen über die Ausstellungsinstitution (z. B. Finanzierung) 

Bewerbungsfristen

Der Antrag mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen muss dem ifa spätestens am 31. Januar oder am 15. August vorliegen, um zu den jeweiligen Sitzungen des Fachausschusses zugelassen zu werden. Anträge die nach der deadline eingereicht werden, können leider nicht berücksichtigt werden. Der Frühjahrsausschuss (Abgabefrist 31. Januar) entscheidet über Ausstellung, die ab Juni des selben Jahres stattfinden. Im Herbstausschuss (Abgabefrist 15. August) wird über Anträge für das jeweils nächste Jahr entschieden. Die Antragsunterlagen können in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden. 

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Bei geförderten Projekten ist das Logo in sämtlichen projektbezogenen Medien (Printmedien, Internet, etc.) zu verwenden. Des Weiteren muss das Logo des ifa auch in den Ausstellungsräumen sichtbar sein. Das Logo wird elektronisch zugemailt. Wir veröffentlichen die geförderten Projekte in unserem Jahresbericht und auf unserer Website. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie uns regelmäßig über Ihr Projekt auf dem Laufenden halten. Zudem benötigen wir von geförderten Projekten eine rechtefreie Abbildung für die Veröffentlichung. 

Biennalen

Das Institut für Auslandsbeziehungen unterstützt durch sein Förderprogramm die Teilnahme von in Deutschland lebenden Künstlerinnen und Künstlern an Biennalen weltweit. Das ifa gibt insbesondere Zuschüsse zu Transport-, Versicherungs- und Reisekosten (siehe Merkblatt)

Das Institut für Auslandsbeziehungen übernimmt darüber hinaus für das Auswärtige Amt die administrative Betreuung der deutschen Beiträge auf den Biennalen in São Paulo, Sydney und Venedig. Das ifa unterstützt und begleitet die vom Auswärtigen Amt bestellten Kuratorinnen und Kuratoren, die für die Künstlerauswahl verantwortlich zeichnen, mit seiner mehr als dreißigjährigen Erfahrung und seinem Know How in der Organisation der Biennalebeiträge. Dem ifa fällt dabei die Rolle des "Gedächtnisses" der deutschen Biennalenteilnahmen zu. Denn sowohl die Beteiligten in Deutschland - die Kuratoren und Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes -, als auch in Venedig rotieren in regelmäßigen Abständen. Darüber hinaus arbeitet das ifa an der Aufstellung des Budgets mit, betreut die öffentlichen und eingeworbenen Gelder und garantiert die korrekte Abwicklung und Abrechnung nach der Bundeshaushaltsordnung.

Kontakt

Institut für Auslandsbeziehungen
Abteilung Kunst
Frau Ingrid Klenner
Charlottenplatz 17
70173 Stuttgart
Tel. +49 / (0)711 / 2225-171 Fax +49 / (0)711 / 2225-194 klenner( at )ifa.de

Telefonische Sprechzeiten für Beratungs- und Informationsgespräche zur Ausstellungsförderung: Mo-Fr 10-12 Uhr (Ausnahmen nach Vereinbarung)