der Kunststiftung Baden-Württemberg

Veranstaltung

Fr. 04.12.09 
16:00 Uhr 
Nr. 04/09

Das Kunstwerk und das Urheberrecht

Kerstin Verena Lange

 

Referentin: Kerstin Verena Lange, Juristin, Stuttgart

Mit der Schaffung eines Kunstwerks entstehen für die Künstlerin/den Künstler verschiedene Privilegien, die im Gesetz verankert sind. Diese Rechtsmaterie stellt oftmals einen undurchschaubaren Paragrafen-Dschungel dar. Wer sich auf dem Gebiet des Urheberrechts nicht auskennt, übersieht gefährliche Stolperfallen, kann seine Rechte nicht effektiv wahrnehmen und verzichtet unter Umständen auf Möglichkeiten, mit seinem künstlerischem Werk Geld zu verdienen.
In diesem Workshop werden die wesentlichen Aspekte des Urheberrechts präsentiert. Insbesonders werden folgende Aspekte behandelt: Wie entsteht das Urheberrecht und wie lange besteht es? Welche Rechtsfolgen hat eine Urheberschaft? In welcher Form sind die Rechte anderer Urheber zu beachten? Welche Bedeutung haben Nutzungsrechte und wie räumt man diese vertraglich ein? Welche Rechtsmittel haben Künstler bei unzulässiger Nutzung ihrer Kunstwerke? Welche urheberrechtlichen Besonderheiten gibt es bei Kunstwerken im öffentlichen Raum?

Anmeldepflichtig!

Spezielle Fragen können und sollen vorab per Email beim Kunstbüro eingereicht werden. infobitte entfernen@remove-thiskunstbuero-bw.de 

Hinweis zu den Workshops im Bereich Kunstrecht: Es handelt sich um allgemeine Informationsveranstaltungen. Eine konkrete Rechtsberatung der Teilnehmer kann nicht erfolgen.