Die Baden-Württemberg Stiftung fördert gemeinnützige, innovative Projekte Dritter aus dem Kunst- und Kulturbereich in Form von Zuwendungen.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen (Vereine, Stiftungen, gGmbHs) & öffentlich-rechtliche Körperschaften (Städte, Kommunen, Landeseinrichtungen, kirchliche Einrichtungen). Privatpersonen können dagegen keinen Antrag stellen.
Die Projekte sollten:
einen klaren Bezug zum Land Baden-Württemberg aufweisen
sich inhaltlich von den sonstigen Aktivitäten abheben und herausragende Bedeutung haben
zeitlich klar abgegrenzt sein, d.h. weder schon begonnen haben noch abgeschlossen sein
Die Entscheidung über eine mögliche Förderung steht voraussichtlich Ende Juli fest. Projekte, die vorher beginnen, können leider nicht berücksichtigt werden.
Kontakt
Baden-Württemberg Stiftung
Nadja Zink
Referentin Gesellschaft & Kultur
Tel: +49 (0) 711 248 476-38
Mail: zink(at)bwstiftung.de
Deadline: 15. Mai 2023
Weitere Informationen gibt es unter: bwstiftung.de.