Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr (Januar und Juli) Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen. Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt künstlerische Produktionen, die inhaltlich besondere Bedeutung für den aktuellen künstlerischen oder gesellschaftlichen Diskurs besitzen.

Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.

Mindestantragssumme: 50.000 €. Die Finanzierung muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen.

Kontakt

Kulturstiftung des Bundes
Dr. Marie Cathleen Haff
Franckeplatz 2
06110 Halle an der Saale
Tel: +49 345 2997 123 
Mail: marie.haff(at)kulturstiftung-bund.de

Deadline: 31. Januar 2025 / 31. Juli 2025

Weitere Informationen gibt es unter: kulturstiftung-des-bundes.de

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