Mitglieder und Zusammenschlüsse von Mitgliedern der VG Bild-Kunst aus dem Bereich der Berufsgruppe II können sich zur Realisierung eines Publikationsvorhabens um eine Förderung durch die Stiftung Kulturwerk bewerben. Ebenfalls antragsberechtigt sind Institutionen, Einrichtungen und Veranstaltungen mit Publikations- und Dokumentationsvorhaben, die eine kulturell und kulturpolitisch besondere Bedeutung für eine nicht unbedeutende Anzahl der Mitglieder der Berufsgruppe II haben.
Gefördert werden Publikationen aus den Bereichen Fotografie / Illustration / Design, wobei der Vergabebeirat den Begriff „Publikation“ weit fassen möchte. Publikationen müssen sich nicht allein darauf beschränken reine Bücher zu sein, die mit Druckkostenzuschüssen gefördert werden können. Eine Publikation kann auch durch andere Medien, z. B. digitale (wie E-Books, Websites), erfolgen. Denkbar sind auch Symposien und Ausstellungen, die in eine Publikation münden. Alle Vorhaben sollen einen erkennbaren und innovativen Mehrwert für den Bereich der Berufsgruppe II und die in ihr vertretenen Kreativen haben.
Die Fördersumme orientiert sich am Gesamtvolumen des geplanten Vorhabens und wird vom Förderbeirat der Stiftung Kulturwerk individuell bestimmt.
Antragsfristen sind der 15.05. und / oder der 15.11. eines Kalenderjahres.
Kontakt
Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst
Britta Klöpfer
Weberstraße 61
53113 Bonn
Tel.: +49 (0)228 91534 13
Mail: kloepfer(at)bildkunst.de
Deadline: 15. November 2024
Weitere Informationen gibt es unter: bildkunst.de