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Neue Richtlinie Bundesbau ohne Regelung über die Beteiligung bildender Künstler:innen
04.07.2024
Der BBK Bundesverband fordert, die ursprüngliche Regelung zur Kunst am Bau fest in der RBBau zu verankern und sich im Sinne einer herausragenden Baukultur für die Bildende Kunst einzusetzen. Hintergrund ist, dass die beiden für Bauen zuständigen Bundesministerien (Finanzen sowie Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) die Richtlinie Bundesbau (RBBau) derzeit überarbeiten und kürzen. Nach dem jetzigen Stand der Informationen über die neue Arbeitsfassung der RBBau gibt es immer Vorschläge, die die Regelung „K7 – Beteiligung bildender Künstlerinnen und Künstler bei Baumaßnahmen“ in Frage stellen und die Streichung des Hinweises auf den Leitfaden Kunst am Bau des Bundes vorschlagen.
Für die Forderung, die ursprüngliche Regelung zur Kunst am Bau fest in der RBBau zu verankern, setzt sich der BBK Bundesverband gemeinsam mit den Künstler:innenverbänden Deutscher Künstlerbund, GEDOK, IGBK, IKG und Verdi ein.
Eine RBBau ohne eine verbindliche Regelung für die Kunst am Bau bei Bundesbauten wird faktisch zur Abschaffung der Kunst im Bauen der öffentlichen Hand führen und der Baukultur eine ihrer wichtigen Säulen nehmen. Bundesländer werden in ihren Landesrichtlinien diese Streichung nachvollziehen.
Dagmar Schmidt, BBK Bundesvorsitzende, schreibt zum Thema in der kultur politik: „Die Verwaltungsanweisung „Neue RBBau“ 2022 in der vorliegenden Fassung setzt den politischen Willen des Deutschen Bundestages unzureichend um, ignoriert die erfolgreiche Geschichte der Kunst am Bau und mindert die Anzahl der Kunstgelegenheiten. Wenn Kunst – wie derzeit häufig gehört – demokratieunterstützend wirkt, dann brauchen wir die Kunst am Bau gerade jetzt.“
Weitere Infos: hier.