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Wieder-Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Galerien und Kunsthandel

Das Bundeskabinett hat Anfang Juni den Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2024 beschlossen. Die für die Bildende Kunst wichtige Nachricht ist, dass das Gesetz die Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 Prozent für Galerien und den Kunsthandel beinhaltet. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz war schon lange Zeit eine Forderung, für die sich auch der BBK Bundesverband stark gemacht hat.

Dagmar Schmidt, Bundesvorsitzende des BBK Bundesverbandes sagt dazu: „Kulturpolitische Arbeit kann erfolgreich sein! Ab dem 1. Januar 2025 werden Galerien und Kunsthandel wieder mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz mit Kunst handeln, das hilft auch den Künstler:innen und stabilisiert den Kunstmarkt. Die Kooperation der Kunstbranche insgesamt – die sogenannten Verwerter wie Galerien und Museen gemeinsam mit den Kunstschaffenden – hat den Weg zum Erfolg geebnet. Die finale Umsetzung im Kabinettsbeschluss Anfang Juni 2024 beendet ein jahrelanges Ringen um die Wiedereinführung. Endlich!“

Der BBK Bundesverband bedankt sich insbesondere bei Kulturstaatsministerin Claudia Roth dafür, dass sie sich massiv und schlussendlich erfolgreich für diese Änderung eingesetzt hat. Weitere Infos: hier.

Pressemitteilung als PDF


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