In der „Allgemeinen Projektförderung“ unterstützt der Fonds Soziokultur konkrete soziokulturelle Projektideen. Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, die Menschen vor Ort als Aktive in der Konzeption und Durchführung mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Der Fonds Soziokultur fördert zweimal jährlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.
Antragsberechtigt sind vorrangig freie soziokulturelle Träger: Initiativen (mind. 3 natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland), Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung u.a. Einzelpersonen können sich nicht bewerben. Nichtmuttersprachler:innen und/oder Nicht-Akademiker:innen sind ausdrücklich willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung.
Beantragt werden können mindestens 3.000 Euro – maximal 30.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets des beantragten Projektes. Förderfähig sind z.B. Honorarkosten, anteilige Personalkosten von festangestelltem Personal, Raummieten, Werbungs- und Druckkosten, Reise-/Übernachtungskosten, Gema, KSK, usw. Der Sonderpreis ist mit 10.000 € dotiert.
Die Antragsfrist endet immer am 2. Mai (Projektstart frühestens Juli) und 2. November (Projektstart frühestens 15. Januar des Folgejahres) eines Jahres.
Kontakt
Fonds Soziokultur
Andrea Weiss
Weberstraße 59 a
53113 Bonn
Tel.: +49 228 97 144 7911
Mail: weiss(at)fonds-soziokultur.de
Deadline: 2. November 2026
Weitere Informationen gibt es unter: fonds-soziokultur.de