Der Fonds Soziokultur fördert zweimal jährlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.
Antragsberechtigt sind u.a. Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Projekte dürfen nicht länger als 3 Jahre andauern.
Wie viel kann beantragt werden? Mindestens 3.000 Euro – maximal 30.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets des beantragten Projektes. Förderfähig sind z.B. Honorarkosten, anteilige Personalkosten von festangestelltem Personal, Raummieten, Werbungs- und Druckkosten, Reise-/Übernachtungskosten, Gema, KSK, usw..
Die Antragsfrist endet immer am 2. Mai (Projektstart frühestens Juli) und 2. November (Projektstart frühestens 15. Januar des Folgejahres) eines Jahres.
Kontakt
Fonds Soziokultur
Andrea Weiss
Weberstraße 59 a
53113 Bonn
Tel.: +49 228 97 144 7911
Mail: weiss(at)fonds-soziokultur.de
Deadline: 2. November 2024
Weitere Informationen gibt es unter: fonds-soziokultur.de