Die Baden-Württemberg Stiftung fördert gemeinnützige, innovative Projekte Dritter aus dem Kunst- und Kulturbereich in Form von Zuwendungen.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen (Vereine, Stiftungen, gGmbHs) und öffentlich-rechtliche Körperschaften (Städte, Kommunen, Landeseinrichtungen, kirchliche Einrichtungen). Privatpersonen können dagegen keinen Antrag stellen.

Die Projekte sollten einen klaren Bezug zum Land Baden-Württemberg aufweisen, sich inhaltlich von den sonstigen Aktivitäten abheben und herausragende Bedeutung haben sowie zeitlich klar abgegrenzt sein, d.h. weder schon begonnen haben noch abgeschlossen sein.

Die Entscheidung über eine mögliche Förderung wird vom Kulturunterausschuss getroffen, der in der Regel im Frühjahr, im Sommer und im Herbst tagt. 

Kontakt

Baden-Württemberg Stiftung gGmbH
Nadja Zink
Referentin Gesellschaft & Kultur
Tel.: +49 711 248 476-38
Mail: zink(at)bwstiftung.de

Nächste Deadline: 15. September 2024

Weitere Informationen gibt es unter: bwstiftung.de

DeR eine Newsletter, den
ihr braucht

Wer zukünftig Informationen zu aktuellen Ausschreibungen und zum Programm des Kunstbüros erhalten möchte, kann hier unseren Newsletter abonnieren!

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.