Die Baden-Württemberg Stiftung fördert gemeinnützige, innovative Projekte Dritter aus dem Kunst- und Kulturbereich in Form von Zuwendungen.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen (Vereine, Stiftungen, gGmbHs) und öffentlich-rechtliche Körperschaften (Städte, Kommunen, Landeseinrichtungen, kirchliche Einrichtungen). Privatpersonen können dagegen keinen Antrag stellen.
Die Projekte sollten einen klaren Bezug zum Land Baden-Württemberg aufweisen, sich inhaltlich von den sonstigen Aktivitäten abheben und herausragende Bedeutung haben sowie zeitlich klar abgegrenzt sein, d.h. weder schon begonnen haben noch abgeschlossen sein.
Die Entscheidung über eine mögliche Förderung wird vom Kulturunterausschuss getroffen, der in der Regel im Frühjahr, im Sommer und im Herbst tagt.
Kontakt
Baden-Württemberg Stiftung gGmbH
Nadja Zink
Referentin Gesellschaft & Kultur
Tel.: +49 711 248 476-38
Mail: zink(at)bwstiftung.de
Nächste Deadline: 15. September 2024
Weitere Informationen gibt es unter: bwstiftung.de