Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kunst und Kultur in Deutschland. Jährlich stehen dafür 300.000 € aus dem Etat der Kulturstaatsministerin zur Verfügung. Kulturschaffende sich für eine Projektförderung von bis zu 20.000 € bewerben. Die künstlerischen oder kulturellen Projekte mit deutsch-polnischem oder polnischem Kontext, sollen unter anderem zur Erhaltung und Pflege der polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland beitragen, um die gegenseitige Kenntnis der Kulturen der beiden Länder durch den Dialog zu vertiefen.

Die Antragstellungen sind mit folgenden Deadlines vor Beginn des Projekts möglich:
für das Folgejahr: bis zum 30.9. (Eingangsstempel)für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres: bis zum 31.3. (Eingangsstempel)

Kontakt

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Referat K 44
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
Tel: 0228 9968113514
 K44@bkm.bund.de

Nächste Deadline: 31. März 2025

Weitere Informationen gibt es unter: foerderdatenbank.de

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