dokKa – das Dokumentarfestival Karlsruhe – will künstlerische Arbeiten aus den Bereichen Dokumentarfilm und Hördokumentation/Radiofeature in Karlsruhe präsentieren und verschiedene Formen des Dokumentarischen ins Gespräch bringen. Veranstaltungsort ist die Kinemathek Karlsruhe.

Es können Dokumentarfilme oder Hördokumentationen/Radiofeature eingereicht werden, die nicht älter als zwei Jahre sind. Alle Formate, Sparten und Genres sind zugelassen. Es gibt keine thematischen Beschränkungen. Dokumentarfilme müssen mindestens eine Länge von 40 Minuten haben. Hördokumentationen/Radiofeature müssen zwischen 40 und 120 Minuten lang sein. 

Die Künstler:innen oder deren Produzent:innen müssen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz leben oder Angehörige dieses Staates sein. Während des Festivals müssen sie nach Karlsruhe reisen und ihre Arbeit bei einer öffentlichen Diskussion vorstellen. 

Vergeben werden drei Preise:
Der Hauptpreis wird von der Ursula Blickle Stiftung an eine Regisseurin oder einen Regisseur vergeben und soll zur Realisierung des nächsten Projekts einen Beitrag leisten. Er ist mit 10.000.- Euro dotiert.
Der Förderpreis wird von der Stadt Karlsruhe an eine:n Regisseur:in vergeben und soll zur Realisierung des nächsten Projekts einen Anschub leisten. Er ist mit 1.500.- Euro dotiert und enthält die Herstellung einer digitalen Kinokopie.
dokKa-Preis des SWR: die Jury wählt aus den präsentierten Hördokumentationen eine Produktion zur Ausstrahlung und Honorierung auf SWR2 aus.

Weitere Informationen gibt es unter: dokka.de

KontaKt

dokKa e.V.
Alter Schlachthof 33
76131 Karlsruhe
Tel.: +49 721 – 78 80 13 85
Mail: kontakt(at)dokka.de

Deadline: 26. Februar 2024

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