Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart hat für 2022 bis 2025 die partizipative Entwicklung und Umsetzung eines neuen Programms für Kunst im öffentlichen Raum beschlossen. Künstler:innen und Kulturakteur:innen der Freien Szene aller Sparten sowie Vereine, Initiativen, Kollektive sowie Kultureinrichtungen und Kooperationen zwischen Stuttgarter Akteuer:in und lokalen, bundesweiten oder internationalen Akteur:innen können sich auf Projektförderungen bewerben.

Es gibt drei Varianten sowie mehrerer Einreichungsfristen im Jahr:

Allgemeine Projektförderung: Thema und Ort werden vom Antragsstellenden gesetzt. Anträge können in der Regel zum 15.10. und 15.04. für Projekte, die im darauffolgenden Halbjahr beginnen, eingereicht werden

Kontextbezogene Projektförderung: Thema und Ort werden durch eine Ausschreibung vorgegeben (mindestens eine pro Jahr). Diese können in Kooperation mit Institutionen erarbeitet und umgesetzt werden. Damit können (für Stuttgart) relevante Schwerpunkte, gesetzt werden.

Kleine Projektförderung: Thema und Ort werden von den Antragsstellenden gesetzt. Die Förderung ist auf max. 5.000 Euro begrenzt. Anträge können ganzjährig, spätestens acht Wochen vor Projektbeginn, eingereicht werden.

Kontakt

Kulturamt der Stadt Stuttgart
Abteilung Kulturförderung – Fachbereich Kunst im öffentlichen Raum
Zora Sredan
Torstraße 15
70173 Stuttgart
Tel.: +49 711 21681565
Mail: zora.sredan(at)stuttgart.de

Deadline: 15. Oktober 2024

Weitere Informationen gibt es unter: stuttgart.de

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