Die HBK Braunschweig schreibt für das Jahr 2025/26 insgesamt 7 Stipendien der künstlerischen Nachwuchsförderung zur Vergabe aus: 5 Stipendien im Bereich der Bildenden Kunst, 2 Stipendien im Bereich der Klangkunst. Sie richten sich an Künstler:innen, die im unmittelbaren Umfeld der HBK Braunschweig projektbezogen arbeiten möchten. Mit ihrem Projektvorschlag sollen die Stipendiat:innen einen signifikanten Beitrag zur Weiterentwicklung von Formen künstlerischer Praxis leisten. Residenzpflicht von min. 8 Monaten; Förderbeginn: 01.04.2025.

Voraussetzung für die Vergabe eines Stipendiums ist ein erfolgreich abgeschlossenes Kunststudium (nach dem 01.04.2014 und vor dem 01.04.2021) sowie eine umfassende künstlerische Praxis und Ausstellungstätigkeit. Ein Stipendium kann nicht gewährt werden, wenn während des Förderzeitraumes regelmäßige Leistungen von Dritten (z.B. Aufenthalts-, Arbeitsstipendien, Lohnzahlungen) erhalten werden.

Die Förderung erfolgt durch die Vergabe von Stipendien in Höhe von monatlich 1.400,- Euro über einen Zeitraum von 12 Monaten. Es steht ein Reise- und Projektkostenzuschuss zur Verfügung. Ein Wohnatelier in Braunschweig wird mietfrei gegen Erstattung der Mietnebenkosten i.H.v. mtl. etwa 150 Euro zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Kerstin Dopatka-Durston
Johannes-Selenka-Platz 1
38118 Braunschweig
Mail: braunschweigprojects(at)hbk-bs.de

Deadline: 18. Oktober 2024

Weitere Informationen gibt es unter: hbk-bs.de

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