Mit dem Innovationsfonds Kunst unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst innovative Vorhaben von Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg. Gefördert werden innovative und außergewöhnliche Kunst- und Kulturprojekte, die in Bezug auf folgende Themen neue Wege beschreiten: Zielgruppen, Spielorte, Inhalte, Beteiligungsstrategien, Darstellungsformen oder spartenübergreifende Ansätze. Zudem ist eine überregionale Sichtbarkeit der Projekte wünschenswert. Für die Ausschreibungsrunde 2023 werden außerdem Projekte mit einem nachhaltigen und ressourcenschonenden Umsetzungskonzept zusätzlich gefördert. Sie können bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten für Investitionen in diesem Bereich ansetzen.
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Sitz in Baden-Württemberg & dem Ressort der Kunstabteilung des MWK zuzuordnen. Die Kultureinrichtung muss gemeinnützige Ziele verfolgen, in der Regel vor dem 1. Januar 2022 gegründet worden sein, rechtlich eigenständig oder in der Trägerschaft einer Kommune oder des Landes liegen.
Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen, die anderen Ministerien zugeordnet sind sowie natürliche Personen wie freischaffende Künstlerinnen und Künstler, Kultur- und Kreativschaffende ohne eigene Rechtsform sowie Einzelunternehmen, die als Einzelperson agieren, aber keine Kultureinrichtung betreiben.
Förderhöhe: Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro; die Mindestfördersumme liegt bei 10.000 Euro. Der Eigenanteil in Höhe von mindestens 20 Prozent der Projektkosten kann in Form von Eintrittsgeldern, Eigen- oder Drittmitteln erbracht werden.
Kontakt
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Königstraße 46
70173 Stuttgart
Tel.: +49 (0)711/279-0
Mail: innovationsfonds-kunst(at)mwk.bwl.de
Deadline: 07. Mai 2023
Weitere Informationen gibt es unter: mwk.baden-württemberg.de.