Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung hat 1982 das Programm „Kataloge für junge Künstler*innen“ eingerichtet, mit dem sie vielversprechenden Nachwuchskünstler*innen einen eigenen Katalog ermöglicht. Jährlich werden drei Kataloge und die dazugehörigen Ausstellungen gefördert. Anträge, die sich ausschließlich auf eine Ausstellung oder einen Katalog beziehen, können nicht berücksichtigt werden.

Jeder öffentliche oder kommunale Ausstellungsträger in Deutschland ist antragsberechtigt. Eigenbewerbungen von Künstler*innen sind nicht möglich. Das geplante Ausstellungsvorhaben muss in Deutschland angesiedelt sein, es sollte sich dabei um die erste größere institutionelle Ausstellung eines*r jungen Künstlers*in (bis 35 Jahre) handeln. 

Die Fördermittel von bis zu 40.000 € können für die Ausrichtung der geplanten Ausstellung (bis zu 10.000 €) und für die Erstellung des dazugehörigen Kataloges (bis zu 30.000 €) eingesetzt werden. Im vergangenen Jahr hatte die Stiftung die Fördersumme für den Katalog von 15.000 € auf 30.000 € angehoben und trägt damit den sich ständig ändernden Rahmenbedingungen wie steigenden Druckkosten Rechnung. Sie erwartet eine Mitfinanzierung durch den Antragsteller in Höhe von mindestens einem Viertel der Gesamtkosten.

Weitere Informationen gibt es unter: krupp-stiftung.de

KontaKt

Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung
Dr. Ingomar Lorch
Tel.: +49 201 1 88-48 05
Mail: lorch@krupp-stiftung.de

Deadline: 15. September 2023

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