Der neue Förderfonds Kulturelle Teilhabe soll vor Ort (Denk‐ und Erfahrungs‐)Räume erschaffen und erschließen. Er stellt Teilhabe von Menschen in den Mittelpunkt: Mitmachen und Kreieren statt Besuchen und Konsumieren. Unterstützt werden Projekte, die künstlerischen Austausch ermöglichen, die Entwicklung individueller Kreativität fördern und die das kulturelle Engagement in Stadtteile oder an Orte bringen, die bisher wenig erreicht werden.

Bewerben können sich Vereine, Organisationen, Initiativen sowie Künstler*innen. Soziale Träger wie Mehrgenerationenhäuser, Jugendhilfen oder Verbände sind explizit angesprochen, insbesondere in Stuttgarts Außenbezirken. Es gibt folgende Förderschienen: 

Einzelprojektförderung: Diese Förderschiene richtet sich an die Entwicklung von kulturellen und künstlerischen Projekten, die die aktive Partizipation von Menschen der Stadtgesellschaft zum Kern haben. Die beteiligten Personen setzen sich mit künstlerischen Methoden auseinander, gestalten Inhalte und Prozesse aktiv mit. Antragsfristen sind der 15.05. und der 15.10. eines Jahres. 

Förderung von Partnerschaften und Kooperationen: Diese Förderschiene setzt auf einen ergebnisoffenen Ansatz mit flexiblen Verläufen. Ziel ist, neue Kooperationen für kollektives Arbeiten aufzubauen oder bestehende weiterzuentwickeln. Die Förderung unterstützt neue Partnerschaften, neue Methoden im Austausch zwischen Organisationen und quartiersbezogene Zusammenarbeit. Antragsfrist ist der 15.05. eines Jahres. 

Zusätzliche können Anträge in der Sparte Kurzfristige Förderung kreativer Ideen mit einer Antragsfrist von 12 Wochen vor Projektstart gestellt werden.

Weitere Informationen gibt es unter: stuttgart.de

KontaKt

Abteilung Kulturförderung – Fachbereich Kulturelle Bildung, Internationaler Kulturaustausch
Silke Roth
Eichstraße 9
70173 Stuttgart
Mail: kulturprojekte(at)stuttgart.de
NaemiZoe.Keuler@stuttgart.de
Zora.Sredan@stuttgart.de

Deadline: 15. Mai 2026 / 15. Oktober 2026

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