Der neue Förderfonds Kulturelle Teilhabe soll vor Ort (Denk‐ und Erfahrungs‐)Räume erschaffen und erschließen. Er stellt Teilhabe von Menschen in den Mittelpunkt: Mitmachen und Kreieren statt Besuchen und Konsumieren. Unterstützt werden Projekte, die künstlerischen Austausch ermöglichen, die Entwicklung individueller Kreativität fördern und die das kulturelle Engagement in Stadtteile oder an Orte bringen, die bisher wenig erreicht werden.
Bewerben können sich Vereine, Organisationen, Initiativen sowie Künstler*innen. Soziale Träger wie Mehrgenerationenhäuser, Jugendhilfen oder Verbände sind explizit angesprochen, insbesondere in Stuttgarts Außenbezirken. Es gibt folgende Förderschienen:
Kurzfristige Förderung kreativer Ideen: Diese Förderschiene unterstützt die Möglichkeit zur Erprobung und Verbreitung künstlerischer Projekte, die auf niederschwellige, aktuelle Bedürfnisse von Gemeinschaften eingehen. Antragsfrist ist 12 Wochen vor Projektstart. Anträge können ab dem 15.04.2026 eingereicht werden.
Zusätzlich können Anträge in den Förderschienen Einzelprojektförderung (Antragsfrist zum 15.05. und 15.10. eines Jahres) und Förderung von Partnerschaften und Kooperationen (Antragsfrist zum 15.05. eines Jahres) gestellt werden.
Weitere Informationen gibt es unter: stuttgart.de
KontaKt
Abteilung Kulturförderung – Fachbereich Kulturelle Bildung, Internationaler Kulturaustausch
Silke Roth
Eichstraße 9
70173 Stuttgart
Mail: kulturprojekte(at)stuttgart.de; NaemiZoe.Keuler@stuttgart.de; Zora.Sredan@stuttgart.de
Deadline: verschiedene