Angesichts der gestiegenen Nebenkosten können geförderte soloselbständige Künstler*innen Stuttgarts eine Kulturraum‐Hilfe – ein pauschaler Zuschuss für die zu leistenden Abschlagszahlungen im ersten Quartal 2023 – beantragen. Der Sonderzuschuss wird auf Basis genutzter Quadratmeter künstlerischen Arbeitsraumes gewährt.
Empfänger*innen der Kulturraum‐Hilfe können durch das Kulturamt Stuttgart geförderte Künstler*innen und Kollektive sein, die zur Ausübung oder Darbietung ihrer Kunst Räumlichkeiten nutzen, für die sie permanent Nebenkosten entrichten müssen. Nebenkosten für gewerbliche Nutzung jeder Art, sowie für Wohnungen, die ebenfalls als Büro oder Atelier genutzt werden, können nicht geltend gemacht werden.
Weitere Informationen gibt es unter: stuttgart.de