Die Kunstakademie Karlsruhe gewährt zur Förderung junger Bildender Künstler*innen aus Baden-Württemberg Zuschüsse zur Ateliermiete. Sie sind als Starthilfe für junge Bildende Künstler gedacht. 

Antragsberechtigt sind alle Graduierten, die innerhalb der vergangenen 5 Jahre ihr Studium an der Kunstakademie Karlsruhe im Studiengang Freie Kunst erfolgreich abgeschlossen und ihren Erstwohnsitz sowie ihr Atelier in Baden-Württemberg haben.

Der Zuschuss richtet sich an Absolvent*innen und Meisterschüler*innen der Kunstakademie Karlsruhe, seine Höhe ist abhängig von zugewiesenen Landesmitteln, der Höhe der Mietkosten und der Anzahl der Antragsteller*innen. Der Atelierzuschuss kann bis zur Höhe von monatlich 250 EUR gewährt werden, und zwar auf die Dauer von max. 3 Jahren. Er darf 80 % der Ateliermiete nicht übersteigen.

Weitere Informationen gibt es unter: kunstakademie-karlsruhe.de

KONTAKT:

Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe
Nancy Bejic-Pittman
Reinhold-Frank-Straße 67
76133 Karlsruhe
Tel.: +49 721 926 5229
Mail: nancy.bejic-pittman(at)kunstakademie-karlsruhe.de

Deadline: 15. April 2024

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