Mitglieder und Zusammenschlüsse von Mitgliedern der VG Bild-Kunst aus dem Bereich Fotografie, Illustration, Grafik und Design können sich für eine Förderung zur Realisierung eines zeitlich und inhaltlich abgrenzbaren Projektvorhabens bewerben. Ebenfalls antragsberechtigt sind Institutionen, Veranstaltungen und Einrichtungen, deren Projekte und Vorhaben für eine nicht unerhebliche Anzahl von Mitgliedern der Berufsgruppe II von Bedeutung sind.

Förderungsfähig sind alle projektbezogenen Ausgaben, die im Förderzeitraum zur Realisierung des Projektvorhabens erforderlich und angemessen sind. Darunter fallen z. B. Material- und Produktionskosten, Reisekosten, Fremdhonorare, Kosten für die Projekt- organisation etc. Alle Kosten müssen durch Belege nachgewiesen werden. Nicht zuwendungsfähig sind investive und laufende Kosten.

Für die Projektförderung erfolgt eine Förderung in Höhe von max. 8.000 €.

Antragsfristen sind der 15.05. und / oder der 15.11. eines Kalenderjahres.

Kontakt

Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst
Britta Klöpfer
Weberstraße 61
53113 Bonn
Tel.: +49 (0)228 91534 13
Mail: kloepfer(at)bildkunst.de

Deadline: 15. November 2023

Weitere Informationen gibt es unter: bildkunst.de

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