Mitglieder und Zusammenschlüsse von Mitgliedern der VG Bild-Kunst aus dem Bereich Film, Fernsehen und Bewegtbild können sich für eine Förderung zur Realisierung eines zeitlich und inhaltlich abgrenzbaren Projektvorhabens bewerben, welche die Tätigkeiten von Filmurheber*innen und Filmproduzent*innen in den Mittelpunkt stellen. Filmvorhaben selbst oder die vorbereitenden und nachbearbeitenden Arbeiten hierzu werden aber nicht gefördert. Ausgeschlossen sind auch studentische Projekte und Dissertationen sowie Förderungen von Filmfestivals.

Das Vorhaben muss entweder kulturell bedeutsame Werke, insbesondere Filmwerke, betreffen oder die Rahmenbedingungen zur Schaffung solcher verbessern. Beispielhaft sind förderfähig Print- und Digitalpublikationen zu Filmthemen, Preisverleihungen, Ausstellungen, Werkstattgespräche sowie die Vermittlung besonderer Erzählweisen, Inhalte und Techniken, die Sicherung von Nachlässen bedeutender Filmschaffender sowie befristete, einmalige Stipendien zu Ausbildungszwecken.

Die Förderung orientiert sich am Gesamtvolumen des geplanten Projekts / Vorhabens und wird vom Vergabebeirat individuell bestimmt. Bei Branchenveranstaltungen, Symposien, Ausstellungen und Masterclasses beträgt sie in der Regel bis zu 50 % der Kosten.
Förderungen können nicht getroffen bzw. ausbezahlt werden, wenn zugleich eine Förderung durch die Stiftung Kunstfonds für dasselbe Projekt zugesagt ist.

Antragsfristen sind der  30.09. und 31.03. eines Kalenderjahres.

Kontakt

Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst
Britta Klöpfer
Weberstraße 61
53113 Bonn
Tel.: +49 (0)228 91534 13
Mail: kloepfer(at)bildkunst.de

Deadline: 30. September 2024

Weitere Informationen gibt es unter: bildkunst.de

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