Zusammenschlüsse von bildenden Künstler*innen (keine Einzelpersonen), Kunstvereine, Vereine und Stiftungen können sich für eine Förderung zur Realisierung eines zeitlich und inhaltlich abgrenzbaren Vorhabens im Bereich der bildenden Kunst bewerben. Die Fördermittel sollen dabei direkt den ausstellenden Künstler*innen zugute kommen. Ebenfalls förderungsfähig sind Symposien und Fachtagungen mit überregionalem Charakter.
Gefördert werden können alle für die Durchführung eines Projekts oder einer Veranstaltung notwendigen Kosten, soweit es sich nicht um investive Kosten oder laufende Kosten handelt. Förderanträge können für Vorhaben gestellt werden, die im laufenden Jahr oder im Folgejahr stattfinden und noch nicht begonnen haben.
Die Förderung kann bis zu 12.500 € betragen. Sie orientiert sich am Gesamtvolumen des geplanten Projekts / Vorhabens und wird vom Vergabebeirat der Stiftung Kulturwerk individuell bestimmt.
Kontakt
Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst
Britta Klöpfer
Weberstraße 61
53113 Bonn
Tel.: +49 (0)228 91534 13
Mail: kloepfer(at)bildkunst.de
Deadline: 15. September 2023
Weitere Informationen gibt es unter: bildkunst.de