Mitglieder und Zusammenschlüsse von Mitgliedern der VG Bild-Kunst aus dem Bereich der Berufsgruppe I (bildende Kunst) können sich zur Realisierung eines Publikationsvorhabens um eine Förderung durch die Stiftung Kulturwerk bewerben. Anträge von Vereinen, Stiftungen und Verlagen sind ebenfalls zulässig, sofern die Fördergelder vollumfänglich den Urheber*innen zugute kommen.
Die Themen der Publikationen können weit gefasst sein, damit auch historische, pädagogische und wissenschaftliche Fragestellungen aus dem Bereich der bildenden Kunst fachübergreifend erarbeitet und publiziert werden können. Alle Publikationsvorhaben sollten einen erkennbaren Mehrwert für den Bereich der Berufsgruppe I und die in ihr vertretenen Künstler*innen haben.
Die Höhe der Förderung orientiert sich am Gesamtvolumen des geplanten Publikationsvorhabens und kann bis zu 8.000 € betragen. Die Fördersumme wird vom Vergabebeirat der Stiftung Kulturwerk individuell bestimmt.
Kontakt
Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst
Britta Klöpfer
Weberstraße 61
53113 Bonn
Tel.: +49 (0)228 91534 13
Mail: kloepfer(at)bildkunst.de
Deadline: 15. September 2023
Weitere Informationen gibt es unter: bildkunst.de