Das Förderprogramm KUNSTFONDS_Werkverzeichnung fördert die digitale Dokumentation künstlerischer Lebenswerke, die von überregionaler Bedeutung und hoher künstlerischer Relevanz sind. Dabei sind alle Maßnahmen förderfähig, die zur Umsetzung der Werkverzeichnung erforderlich sind.
Antragsberechtigt sind einzelne bildende Künstler:innen oder Künstler:innen-Duos, die seit mindestens 20 Jahren im Hauptberuf als freischaffende:r bildende:r Künstler:in tätig sind, ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 20 Jahren in Deutschland haben und im Bewilligungszeitraum nicht immatrikuliert sind. Künstler:innen-Duos müssen zudem seit mindestens 20 Jahren als Duo gemeinsam arbeiten. Außerdem antragsberechtigt sind ihre Rechtsnachfolgenden.
Die beantragte Fördersumme muss mind. 10.000 Euro und max. 30.000 Euro betragen. Die digitale Verzeichnung erfolgt in einem von der Stiftung Kunstfonds zur Verfügung gestelltem Erfassungsprogramm.
Kontakt
STIFTUNG KUNSTFONDS
Weberstrasse 61
53113 Bonn
Tel.: + 49 0 28 33 65 69 0
Mail: antrag(at)kunstfonds.de
Deadline: 31. Mai 2025 (23:59 h)
Weitere Informationen gibt es unter: kunstfonds.de