Das KUNSTFONDS_SoloProjekt fördert innovative, experimentelle Prozesse und Produktionen. Die Fördervorhaben müssen von bundesweiter, überregionaler Bedeutung und hoher künstlerischer Relevanz sein und in Deutschland durchgeführt werden. Geförderte Projekte müssen zwischen dem 01.05. und 31.12.2024 beginnen und bis spätestens 30.06.2026 abgeschlossen sein
Antragsberechtigt sind einzelne bildende Künstler:innen, Künstler:innen-Duos sowie Mitglieder der VG Bild-Kunst Berufsgruppe I, die seit mindestens fünf Jahren im Hauptberuf als freischaffende bildende Künstler:innen tätig sind, ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und die im Bewilligungszeitraum nicht immatrikuliert sind.
Die Fördersumme beträgt min. 5.000 – max. 30.000 Euro. Der erforderliche Eigenanteil beträgt min. 10%.
Kontakt
STIFTUNG KUNSTFONDS
Weberstrasse 61
53113 Bonn
Tel.: + 49 0 28 33 65 69 0
Mail: antrag(at)kunstfonds.de
Deadline: 15. Februar 2024
Weitere Informationen gibt es unter: kunstfonds.de