2027 jährt sich die Gründung des Württembergischen Kunstvereins zum 200. Mal. Auf dem Weg dorthin geht der WKV in einem zweijährigen Prozess drei zentralen Ideen, die mit der Gründung von Kunstvereinen zu Beginn des 19. Jahrhunderts eng verwoben sind, aus heutiger Sicht nach: der Konstitution des (weißen, männlichen) Bürgers als Souverän; der Freiheit der Kunst und der Nationenbildung. Vom 23. August – 21. September 2025 ist eine Mitgliederausstellung geplant.
Alle Künstler*innenmitglieder des WKV können für die Mitgliederausstellung Werke und Veranstaltungsvorschläge einreichen. (Mitglied werden? Siehe: https://www.wkv-stuttgart.de/verein/mitglieder)
Für die Teilnahme an der Ausstellung der Künstler*innenmitglieder des WKV können keine Honorare gezahlt und keine Produktions-, Transport- und/oder Reisekosten übernommen werden. Die Ausstellungstechnik (Sockel, Beleuchtung, technisches Equipment, Vitrinen etc.) wird vom WKV unter Absprache gestellt. Die Installation der Werke wird vom technischen Team des WKV ausgeführt. Die Sichtungsjury des WKV trifft eine Auswahl bezüglich der Einreichungen von Veranstaltungsvorschlägen (Vorträge, Performances etc.). Für diese ist ein Honorar nach Absprache vorgesehen.
Kontakt
Württembergischer Kunstverein
Schloßpl. 2
70173 Stuttgart
Tel.: 0711-22 33 70
Mail: zentrale(at)wkv-stuttgart.de
Deadline: 28. Mai 2025
Weitere Informationen gibt es unter: wkv-stuttgart.de