Im Rahmen von »Weiterkommen!« werden prozesshafte Vorhaben gefördert, die Kulturelle Teilhabe voranbringen wollen. Am Ende muss kein fertiges Produkt stehen: Keine künstlerische Produktion, „die auf die Bühne muss“, keine Ausstellung, Aufführung, Eröffnung, Vor- oder Darstellung. Aber Sie und mit Ihnen die Kulturelle Teilhabe der Menschen in Baden-Württemberg sollen weitergekommen sein!
Bewerben können sich Teams von mindestens drei Personen, die mit einem gemeinsamen Vorhaben im Bereich Kulturelle Bildung, Kulturelle Teilhabe und Vermittlung weiterkommen möchten. Antragsberechtigt sind Einrichtungen, Institutionen und Akteur:innen in Baden-Württemberg, die der Abteilung Kunst des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zuzuordnen sind.
Das Programm fördert zwei Phasen, es können beide oder nur Phase 1 beantragt werden: Konzeptentwicklung sowie Erprobung. Die Fördersumme liegt bei minimal 5.000€ – 25.000€. Beginn des Vorhabens ab 01.10.2023 – Ende des Vorhabens ist 31.12.2024.
Kontakt
Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg (ZfKT)
Hasenbergsteige 3
70178 Stuttgart
Mail: foerderung(at)kulturelle-teilhabe-bw.de
Deadline: 30. Juni 2023
Weitere Informationen gibt es unter: kulturelle-teilhabe-bw.de.