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Honoraruntergrenzen für Künstler:innen ab 01. Juli 2024
Umfassende Informationen rund um das Thema Mindesthonorare jetzt auf der Webseite des Deutschen Kulturrates
Ab dem 01.07.2024 müssen Honoraruntergrenzen bei der Bezahlung von Künstler:innen eingehalten werden, wenn ein Projekt oder eine Institution zu mindestens 50 % durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert werden.
In den Ländern werden verpflichtende Honoraruntergrenzen bei öffentlicher Förderung derzeit diskutiert, zum Teil auch schon umgesetzt.
Der Deutsche Kulturrat hat auf seiner Webseite ein umfassendes Dossier zum Thema Honoraruntergrenzen erstellt. Hier finden sich grundsätzliche Informationen, Definitionen, Empfehlungen für Honoraruntergrenzen der verschiedenen Dachverbände sowie weiterführende Informationen zum Thema. Das Dossier hält sowohl für Veranstalter als auch für Künstlerinnen und Künstler wichtige Fakten, Hinweise und Beiträge bereit. Es wird regelmäßig aktualisiert.